Rechtliche Rahmenbedingungen, Haftungsgrenzen und vertragliche Pflichten für Dienstleistungen im Bereich Wasseraufbereitung und Anlagenmanagement.
Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle Verträge, die zwischen der e.i.e.m. Environmental Engineering Management (nachfolgend „e.i.e.m.“) und einem industriellen Auftraggeber über die Planung, Installation, Wartung oder Optimierung von Wasserfiltersystemen geschlossen werden. Gegenstand ist die technische und regulatorische Sicherstellung der Abwasserbehandlung gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie der EU-Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG).
Die Leistungen umfassen insbesondere die Analyse bestehender Anlagen, die Konzeption von Filtrationslösungen, die Begleitung von Genehmigungsverfahren sowie die Erstellung von ESG-relevanten Wasserbilanzen. Nicht Gegenstand sind bauliche Maßnahmen an Gebäuden oder die Entsorgung von Filterrückständen, sofern nicht gesondert vereinbart.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle für die Planung und Wartung erforderlichen Unterlagen (z. B. Bestandspläne, Stofflisten, Betriebstagebücher) vollständig und wahrheitsgemäß übergeben werden. Er benennt einen fachkundigen Ansprechpartner, der mit den örtlichen Gegebenheiten und den betrieblichen Abläufen vertraut ist.
Der Auftraggeber gewährt e.i.e.m.-Mitarbeitern sowie beauftragten Subunternehmern Zutritt zu den Anlagenstandorten. Er trägt die Verantwortung für die Einhaltung der Arbeitssicherheitsvorschriften auf seinem Gelände und stellt die erforderliche Schutzausrüstung für den Aufenthalt in Gefahrenbereichen bereit.
e.i.e.m. haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen. Für sonstige Schäden haftet e.i.e.m. nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die Gewährleistung für erbrachte Planungsleistungen beträgt zwölf Monate ab Abnahme. Für gelieferte Filterkomponenten gilt die Herstellergarantie, die an den Auftraggeber weitergegeben wird. e.i.e.m. übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch unsachgemäße Bedienung der Anlage durch den Auftraggeber oder durch höhere Gewalt entstehen.
Der konkrete Leistungsumfang wird in einem gesonderten Angebot oder Vertrag festgelegt. Nachträgliche Änderungen oder Erweiterungen bedürfen der Schriftform. e.i.e.m. ist berechtigt, Teilrechnungen für abgeschlossene Leistungsabschnitte zu stellen, sofern dies im Vertrag vereinbart wurde.
Sollten sich während der Vertragslaufzeit gesetzliche Vorgaben (z. B. Novellen des WHG oder neue EU-Richtlinien) ändern, die eine Anpassung der geplanten oder installierten Anlage erforderlich machen, wird e.i.e.m. den Auftraggeber unverzüglich informieren. Die daraus resultierenden Mehrkosten trägt der Auftraggeber, es sei denn, die Änderung beruht auf einem Fehler von e.i.e.m.
Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Kalendervierteljahres gekündigt werden, sofern keine abweichende Laufzeit vereinbart wurde. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber trotz Mahnung mit zwei aufeinanderfolgenden Rechnungen in Verzug gerät.
Nach Vertragsbeendigung werden dem Auftraggeber alle erstellten Unterlagen (z. B. Anlagenpläne, Wartungsprotokolle) in digitaler Form übergeben. e.i.e.m. ist berechtigt, die Daten nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen zu löschen.
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen betrieblichen und technischen Informationen vertraulich zu behandeln. Dies gilt insbesondere für Prozessdaten, Stofflisten und Anlagenschemata. Die Verpflichtung besteht über die Vertragslaufzeit hinaus für drei Jahre.
Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung, die auf der Website von e.i.e.m. abrufbar ist. Der Auftraggeber stellt sicher, dass er zur Weitergabe von Daten seiner Mitarbeiter an e.i.e.m. berechtigt ist.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Hamburg, sofern der Auftraggeber Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform.
Für Fragen zu diesen Nutzungsbedingungen wenden Sie sich an: e.i.e.m. Environmental Engineering Management, Darius-Weiß-Straße 4, E-Mail: info@eiemeie.com.